Nutzungs-
bedingungen
Nutzungsbedingungen der IIoT Building Blocks
Stand Oktober 2021
Stand Oktober 2021
1. Geltungsbereich, Anbieter
1.1 Die iT Engineering Software Innovations GmbH, Jusistr. 4, 72124 Pliezhausen, Deutschland (nachfolgend „iTE SI“, “wir“, „uns“), bietet ein Downloadportal an, auf welchem Kunden verschiedene Softwaredienste des Produkts „IIoT Building Blocks“ downloaden können.
1.2 Ausführliche Informationen zu iT Engineering Software Innovations als Anbieter der IIoT Building Blocks können im Impressum abgerufen werden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die IIoT Building Blocks sind ein Überbegriff für verschiedene digitale Services, die es dem Kunden ermöglichen, Daten aus dem Produktionsumfeld zu sammeln, zu speichern, zu visualisieren und auszuwerten.
Details zum aktuellen Umfang der IIoT Building Blocks kann der Kunde auf der Webseite der IIoT Building Blocks (www.iiotbuildingblocks.io) oder über die Downloadplattform abrufen.
2.2 iTE SI stellt ein Downloadportal (www.download.iiotbuildingblocks.io) zur Verfügung worüber die einzelnen Softwarekomponenten in ausführbarer Form angeboten werden und vom Kunden heruntergeladen werden können. Die Installation und Inbetriebnahme werden, soweit nicht anders vereinbart, durch den Kunden vorgenommen
3. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 6 das Recht einfache, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Anwendung für eigene Zwecke ein.
Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren.
3.2 Dieses Recht zur Nutzung ist durch den Kunden im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs gemäß Ziffer 5 auf andere Parteien übertragbar. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist nur durch Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Zudem sind dabei auch alle Pflichten des Kunden sowie Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte ist vor Nutzungsbeginn der Drittpartei mit dem Anbieter abzustimmen.
3.3 Sofern der Anbieter während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der Anwendung bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick vornimmt, gelten die Regelungen dieser Ziffer 3 auch für diese.
3.4 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren.
3.5 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, muss jedoch die Software bei einem Hardwarewechsel von der bisher verwendeten Hardware löschen.
3.6 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe Ziffer 3.3 und 3.4) verstößt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Kundenseite erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet den Anbieter unverzüglich bei Änderungen in der Einsatzumgebung zu unterrichten.
4.2 Der Kunde wird den Anbieter soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.
4.3 Der Kunde erkennt an, dass die Anwendung samt aller zur Verfügung gestellter Begleitdokumente urheberrechtlich geschützt ist. Der Kunde trifft vorsorgliche Maßnahmen, dass die Anwendung unter Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zugänglich gemacht wird. Die Übertragung und Vervielfältigung der Anwendung bedarf der Zustimmung des Anbieters.
4.4 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde wird dem Anbieter melden, falls er Kenntnis davon erhält, dass unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.
5. Gastzugang und Kundenkonto
5.1 Der Zugang zum Downloadportal der IIoT Building Blocks erfordert mindestens einen Gastzugang unter Angabe der geforderten Informationen.
5.2 Durch Übermittlung der Registrierungsdaten erteilt der Kunde iTE SI ein Angebot, auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen das Nutzungsverhältnis bezüglich eines Kundenkontos einzugehen. Die Annahme durch iTE SI erfolgt durch Zusendung einer E-Mail-Bestätigung oder durch Aktivierung des Kundenkontos. Der Kunde ist dann berechtigt, das Downloadportal und die Dienste gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
6. Preise, Zahlung und Bestellvorgang
6.1 Die Nutzung des Data Collectors ist mit funktionalen Einschränkungen in einer Testversion kostenfrei möglich.
6.2 Für die vollumfängliche Nutzung der Funktionalität des Data Collectors ist eine kostenpflichtige Lizenz notwendig. Für die Inanspruchnahme des angebotenen entgeltlichen Dienstes gelten die ausgeschriebenen Preise.
6.3 Für die kostenpflichtige Lizenzierung des Bausteins Collect der IIoT Building Blocks stehen zwei Lizenzmodelle zur Verfügung:
a) Kauf-Lizenz: Der Kunde wählt einzelne Inputs und Outputs aus, die entsprechend lizenziert werden. Zusätzliche Inputs oder Outputs sowie Software-Updates bedürfen jeweils eine Erweiterung der lizenzierten Dienste.
b) Subscription-Lizenz (Abonnement): Der Kunde wählt ein Paket an ‚Blocks‘, welche variabel innerhalb der Dienste in verschiedene Inputs und Outputs eingelöst werden können. Im Rahmen der Subscription-Lizenz stehen verschiedene Paketgrößen zur Verfügung. Alle Software-Updates sind im Lizenzumfang enthalten.
Details zu den Preisen sowie dem Umfang der Lizenzoptionen kann der Kunde auf der Webseite der IIoT Building Blocks oder über die Downloadplattform abrufen.
6.4 Bei beiden Lizenzmodellen wird jeweils eine einmalige Grundgebühr in ausgewiesener Höhe erhoben. Zudem bildet bei beiden Lizenzmodellen die Abnahme von drei OPC UA-Inputs sowie einem Influx-Output die Mindestbestellmenge.
6.5 Die Weiterberechnung der Lizenzkosten an Endkunden sowie die Abrechnung obliegt dem Lizenznehmer. Endkundenpreise sind im Vorfeld mit iT Engineering Software Innovations als Lizenzgeber abzustimmen.
7. Mangelansprüche und Gewährleistung
7.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 2.1 entspricht.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Auslieferung. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 3.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung.
7.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind.
8. Haftung
8.1 iTE SI schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen – auch von Erfüllungsgehilfen – aus, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen. Der Ausschluss betrifft nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 iTE SI schließt die Haftung für weiterführende Prozesse und Handlungen, die auf Basis von Daten, die mit Komponenten der IIoT Building Blocks gespeichert wurden, oder von Auswertungen, die durch die IIoT Building Blocks realisiert wurden, ausgeführt wurden aus.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen beginnt mit dem Datum der Registrierung und endet mit einer Kündigung durch iTE SI oder den Kunden.
9.2 Bei der Subscription-Lizenz startet der Vertragszeitraum für die Nutzung der Anwendung mit der erstmaligen Bezahlung der Lizenzgebühren durch den Kunden. Mit Ablauf eines Kalenderjahres endet der Vertrag automatisch soweit nicht anders vereinbart oder durch Bezahlung der Lizenzgebühr der Vertragszeitraum verlängert wird.
9.3 Der Kunde kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Grund kündigen und damit sein Kundenkonto für das Downloadportal schließen.
9.4 iTE SI kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Grund mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
9.5 In Folge der Kündigung ist das Downloadportal für den Kunden nicht mehr zugreifbar. Falls der Kunde kostenpflichtige Subscription-Lizenzen besitzt, ist das Downloadportal noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit erreichbar.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien werden die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ihre im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Mitarbeiter auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit gemäß den geltenden Gesetzen verpflichten, es sei denn, sie sind bereits allgemein verpflichtet, entsprechend zu handeln.
10.2 iTE SI verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur insoweit, als dies zur Durchführung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich ist oder anderweitig gesetzlich zulässig ist. Der Kunde anerkennt und bestätigt die Erhebung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten in diesem Umfang.
10.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 9 bleiben bestehen, solange personenbezogen Daten des Kunden im Einflussbereich von iTE SI liegen, auch nach Beendigung der Nutzungsbedingungen oder eines Abonnements.
11. Sonstiges
11.1 Störungen, die durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse verursacht wurden, die
- außerhalb der Kontrolle von iTE SI liegen
- mit zumutbarem Aufwand nicht abzuwenden waren,
- auch bei angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren und die,
- die Verpflichtungen von iTE SI aus diesen Nutzungsbedingungen wesentlich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen,
wie z.B. Streiks, Blockaden, Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, Ausfälle des Internets, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen, entbinden iTE SI von den Verpflichtungen nach diesen Nutzungsbedingungen für die Dauer des Ereignisses.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch durch die Textform im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Insbesondere Erklärungen, die mittels E-Mail abgegeben wurden, sollen wirksam sein. Auch dieses Schriftformerfordernis kann nur mittels schriftlicher Erklärung aufgehoben werden.
11.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
Pliezhausen, Oktober 2021